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Als Gründerzeitarchitektur bezeichnet man die Baustilepoche unmittelbar nach Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871. Der Baustil wird meistens im Zusammenhang mit dem im 19. Jahrhundert vorherrschenden Historismus gesehen. Dort griff man auf Stilelemente vergangener Epochen zurück. Eine Besonderheit des Historismus ist die Vermischung verschiedener Stile in einem Objekt.

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